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Psychiatrische Institutsambulanzen

Krankenhausgesellschaft sieht zukünftig ambulante
Versorgung psychiatrischer Patienten gefährdet
 
Die massive Verschlechterung der ambulanten Versorgung von psychiatrischen Patienten in den Institutsambulanzen der Krankenhäuser im Land befürchtet die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. (KGSAN). Dazu hat sie soeben eine entsprechende Mitteilung an die Presse im Land verschickt (siehe Anlage).
 
Zum Hintergrund: Derzeit werden seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Vertragsanpassungen neu verhandelt. Vor allem die KBV fordert drastische Einschränkungen der Zugangsvoraussetzungen, die Einführung von Bewertungsskalen zur Beschränkung der Patientengruppen auf schwere Erkrankungsformen, die Begrenzung der Behandlungsdiagnosen auf wenige Krankheitsbilder und den Ausschluss der Versorgung von Heimbewohnern und Behinderten mit Dauerarbeitsplätzen in Werkstätten. „Damit laufen wir in Sachsen-Anhalt Gefahr, dass zahlreiche psychiatrische Patienten künftig von der flächendeckenden Versorgung ausgeschlossen werden“, befürchtet Dr. Gösta Heelemann, KGSAN-Geschäftsführer. „Die derzeitige Diskussion der KBV und der GKV geht am tatsächlichen Bedarf im Land vorbei.“
 
In Sachsen-Anhalt werden derzeit rund 32.449 Patienten pro Jahr in 18 Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIAen) versorgt, Tendenz steigend. So stiegen die Fallzahlen im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie von 2007 zu 2008 von 23.873 auf 24.371. Im gleichen Betrachtungszeitraum stieg die Inanspruchnahme der PIAen für Kinder- und Jugendpsychiatrie von 8.025 auf 8.078 Fälle. Diesen Anstieg sieht Dr. Heelemann unter anderem darin begründet, dass die PIAen häufig die einzige Anlaufstelle für die ambulante Behandlung psychiatrischer Patienten darstellen, „zumal es um die vertragsärztliche psychiatrische Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, immer schlechter bestellt ist“.
 
„Sollten sich also die KBV und die GKV gegen die Position der DKG durchsetzen, befürchten wir auch in Sachsen-Anhalt weitreichende nachteilige Konsequenzen für die psychiatrische Versorgung“, so Dr. Heelemann.