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Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern

Einen Schlusspunkt in der Diskussion um geforderte oder geleistete Prämien für Einweisungen und über Zahlungen für erbrachte Leistungen haben DKG und die KBV jetzt gesetzt. So wurde in einem Spitzengespräch zwischen DKG, BÄK und KBV die Einrichtung von Clearingstellen entwickelt. Primäres Ziel dieser Stellen ist es, offene Fragen zu derartigen Kooperationen zwischen Vertragärzteschaft und Krankenhäusern zu beantworten bzw. Empfehlungen hierzu auszusprechen.

Des Weiteren haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zur Durchführung und Delegation Leistungen der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung gemäß § 115a SGB V Hinweise erarbeitet (siehe Mitteilung Nr. 274 /2009).

 

Bereits in der Mitgliederversammlung hatte Peter Löbus, Vorsitzender der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V., unterstrichen, dass in Sachsen-Anhalt keine solcher Fälle bekannt sind.