IKK gesund plus zahlt Prämie für unterlassene Krankenhauseinweisungen

Bis zu 400 Euro jährlich sollen sachsen-anhaltinische Haus- und Fachärzte pro Patient laut Kooperationsvereinbarung zwischen der IKK gesund plus und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt zusätzlich erhalten, wenn sie ihre Patienten nicht in Krankenhäuser einweisen. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. findet diese „Nicht-Zuweiserprämie“ mehr als bedenklich, da sie im schlimmsten Fall aufgrund wirtschaftlicher Interessen eine erforderli-che Krankenhausbehandlung verhindert.

Halle (Saale). 26.09.2012. „Ein finanzieller Anreiz für Ärzte, wenn sie ihre Patienten nicht in das Krankenhaus einweisen – das ist rechtlich und ethisch mehr als bedenk-lich“, so Dr. Gösta Heelemann, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sach-sen-Anhalt e.V. (KGSAN). Pro Quartal will die IKK gesund plus den teilnehmenden Haus- und Fachärzten in Sachsen-Anhalt eine Prämie von 100 Euro zahlen, wenn sie eine Krankenhauseinweisung ihrer Patienten verhindern. Bis zu 400 Euro pro Jahr und Patient sind nach der Kooperationsvereinbarung für „erfolgreich vermiedene“ Krankenhauseinweisungen zusätzlich möglich.

Aus Sicht der KGSAN ist dieser finanzielle Anreiz äußerst fragwürdig, da die Patien-tenströme möglicherweise nicht zum Patientenwohl geleitet werden. Mit dem neuen Konstrukt der IKK gesund plus sind nämlich durchaus Fälle denkbar, in denen nie-dergelassene Ärzte ihre Patienten nicht in die notwendige stationäre Versorgung verweisen, um die attraktive Zusatzvergütung von 100 Euro zu erhalten. Gerade in Anbetracht der engen Budgetvorgaben und damit verbundenen Sanktionen der Haus- und Fachärzte, erscheint diese Prämienauszahlung besonders attraktiv.

Erst recht nicht nachvollziehbar und besonders verwerflich erscheint diese „Nicht-Zuweiserprämie“ vor dem Hintergrund, da sonst gerade die Krankenkassen die Leis-tungserbringer im Gesundheitswesen pauschal unter Korruptionsverdacht stellen und ihnen vorwerfen, Patientenströme durch sogenannte „Zuweiserprämien“ zu lenken.

„Letztendlich zahlen damit die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen dafür, dass sie nicht in die Krankenhäuser eingewiesen werden und somit nicht angemessen versorgt werden. Das kann wirklich nicht im Sinne der Versicherten sein“, so Heelemann weiter.




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