KGSAN fordert Hygieneverordnung für alle Beteiligten im Gesundheitswesen

 
Halle, 30.01.2012. Ihre jeweiligen Positionen zur Ausgestaltung einer Landeshygieneverordnung für die Krankenhäuser haben die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. (KGSAN) und das Ministerium für Arbeit und Soziales jetzt dargelegt. „Die Verordnung hilft ein wenig in der Argumentation und in der Organisation“, sagte Dr. Heidemarie Willer vom Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt in einer Informationsveranstaltung, zu der die KGSAN eingeladen hatte. Gut 70 Hygieneverantwortliche, kaufmännische und ärztliche Führungskräfte sowie interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser aus Sachsen-Anhalt nahmen daran teil. Die Hygieneverordnung soll im März 2012 in Kraft treten.
 
Qualifizierung
 
Als Besonderheit, unterstrich Dr. Heidemarie Willer (Ministerium für Arbeit und Soziales, Referat 23, Medizinische Angelegenheiten, Krankenhauswesen, Öffentlicher Gesundheitsdienst) werde in der Hygieneverordnung für Sachsen-Anhalt das „Spezialangebot“ verankert, das Kinderkrankenschwestern und Hebammen zu Hygienefachkräften qualifiziert werden können.
 
KGSAN-Kritik
 
Zahlreiche Kritikpunkte an der Landeshygieneverordnung strich Dr. Dirk Burkard, Referent für Medizin und Qualitätsmanagement der KGSAN, in seinem Vortrag heraus. Zuvor hatte er zum aktuellen Stand der Hygienesituation in den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts bilanziert, dass die hygienische Patientensicherheit in den Krankenhäusern gewährleistet ist – und zwar bereits seit 20 Jahren und ohne explizite Hygieneverordnung.
 
Zu Dr. Burkards Kritikpunkten zählte unter anderem, dass in der Hygieneverordnung in Sachsen-Anhalt lediglich die Krankenhäuser betroffen sind. Arzt- und Zahnarztpraxen sowie die Kassenärztliche Vereinigung werden außen vor gelassen, obwohl diese im Infektionsschutzgesetz einbezogen werden. Hingegen seien psychiatrische und psychosomatische Fachkrankenhäuser den Belastungen der neuen Verordnung ausgesetzt. Einen gravierenden Nachteil stelle außerdem der Passus dar, in dem die einseitige Informationsübermittlungspflicht für Krankenhäuser bei Entlassung und Verlegung des Patienten festgeschrieben wurde.
 
Zudem seien in der Landesverordnung schärfere Vorgaben bei der Mindestbesetzung mit Hygienefachkräften herausgearbeitet worden, als die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (KRINKO) vorsehen. Unklarheit herrsche auch bezüglich der Kooperation verschiedener Krankenhäuser zur Beschäftigung von Hygienikern (Fachärzten u. a.) und Hygienefachkräften. Auch Definitionen von Begrifflichkeiten wie „standortübergreifend“, „hauptberuflich“ seien nicht eindeutig. Weiterhin seien Eingriffe in krankenhausindividuelle Befugnisse (Geschäftsordnung / Zusammensetzung der Hygienekommission und Sitzungsfrequenz) zu kritisieren. Lediglich in der Besetzung der Hygienekommissionen könnten Ausnahmen durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt erteilt werden.
Dr. Burkard bemängelte weiterhin fehlende Curricula für Hygieniker und fehlende Fortbildungsrichtlinien für hygienebeauftragte Ärzte. Außerdem ist weder für Diagnostik noch für Therapie oder die Sanierung von Patienten sowie für arbeitorganisatorische Änderungen in Abläufen die Refinanzierung von Kosten vorgesehen. Die infrastrukturelle Situation mancher Krankenhäuser sei den ablauforganisatorischen Forderungen noch nicht angepasst (Anzahl der Ein- und Mehrbett-Zimmer). Zudem sind in der Hygieneverordnung Sachsen-Anhalts strikte Vorgaben zu Sanktionen, explizit in einem Paragraphen geregelt, obwohl dieser laut Infektionsschutzgesetz nicht zwingend gefordert ist, so Dr. Burkard weiter.
Auch der direkte Verweis in der Hygieneverordnung Sachsen-Anhalts, nach dem  MRE-Daten und Antibiotikaverbrauch erfasst und an das Nationale Referenzzentrum für nosokomiale Infektionen (NRZ) alternativlos ist, hielt der Vortragende für einen Nachteil.
 
Umsetzung
 
Des Weiteren hatte Frau Dr. Claudia Kohlstock vom Landesamt für Verbraucherschutz, Magdeburg, Fachbereich Hygiene, über die künftige Umsetzung der Landeshygieneverordnung aus der Sicht ihrer Behörde informiert sowie über die damit verbundenen personellen, strukturellen, logistischen und inhaltlichen Anforderungen. Anschließend stellte Dr. Kohlstock die Arbeit des Hygienenetzwerkes Sachsen-Anhalt (HYSA) vor.
 
Refinanzierung
 
Zu Beginn der Veranstaltung hatte KGSAN-Geschäftsführer Dr. Gösta Heelemann erneut scharf kritisiert, dass auch bei dieser Verordnung die sektorale Trennung des Gesundheitswesens manifestiert werde. Auch bei der geplanten Hygieneverordnung seien Krankenhäuser stärker belastet als beispielsweise der ambulante Sektor, Reha- und Pflegeeinrichtungen. Zudem sei erneut die Frage der Refinanzierung von Kosten nicht geklärt. „Krankenhäuser verschließen sich ausdrücklich nicht vor der Regelung und stärkere organisatorischer Durchdringung eines demografischen Problems, so Dr. Heelemann. Allerdings müssten alle Beteiligten im Gesundheitswesen mit in die Umsetzung und Einhaltung einer neuen Hygieneverordnung einbezogen werden.
 

Informationen:                                  

Clemens Ziebegk (ziebegk@kgsan.de)
Telefon: 0345 – 21466 15

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