Drohende Finanzrisiken aus dem Erweiterten Landesausschuss nach § 116b SGB V weiterhin ungelöst

Drohende Finanzrisiken aus dem Erweiterten Landesausschuss nach § 116b SGB V weiterhin ungelöst

Mit dem zum 01.01.2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde mit der Neufassung des § 116b SGB V eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung für Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltenen Erkrankungen und hochspezialisierten Leistungen als eigenständiger Bereich in das Gesundheitsversorgungssystem der GKV geschaffen. Dabei wurde auch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte die Möglichkeit eröffnet, unter den gleichen Voraussetzungen und hohen speziellen Qualitätsanforderungen wie Krankenhäuser, solche Leistungen der spezialfachärztlichen Versorgung zu erbringen.

Während jedoch nach der Vorgängerregelung des § 116b das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes-Sachsen-Anhalt über die Zulassung von Leistungserbringern zur spezialfachärztlichen Versorgung entscheiden musste, wurde diese Aufgabe nunmehr im Rahmen eines Anzeigeverfahrens einem neu zu schaffenden Gremium der Selbstverwaltung aus den Landesverbänden der Krankenkassen, der Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) und der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt (KGSAN), dem sog. „Erweiterten Landesausschuss“ übertragen. Dessen Finanzierung sollen nach der gesetzlichen Regelung des § 116b SGB V die KVSA und die KGSAN zu je ¼, die Landesverbände der Krankenkassen zu je ½ übernehmen. In anderen Bundesländern vergleichbarer Größe werden die Notwendigen Kosten des Erweiterten Landesausschusses derzeit mit voraussichtlich 180.000 Euro pro Jahr beziffert. Hinzu kommen Kosten aus einem hochgerechneten Prozessrisiko von 250.000 Euro jährlich.

Eine – auch nur teilweise – Refinanzierung dieser erheblichen Kostenrisiken durch die Erhebung von Verfahrensgebühren scheidet nach derzeitiger rechtlicher Beurteilung aus, weil der Gesetzgeber die hierfür erforderliche rechtliche Grundlage nicht geschaffen hat und damit den Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen eine erneute Kostenlast aufbürdet.    

Die KGSAN stellt sich die Frage, welches Ziel die Politik damit verfolgt, indem diese ihre Aufgaben den Selbstverwaltungspartnern zu schieben wollen. Angesichts der zu erwartenden hohen Anzahl von Anzeigeverfahren zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung aus dem Bereich der niedergelassenen Ärzte und der demgegenüber verschwindend geringen Anzahl seitens der Krankenhäuser fordert die KGSAN eine Änderungsregelung, da sie nicht dazu bereit ist,  die Kosten aus dem anderen Sektor zu tragen.

Aufgrund der Darstellung gestalten sich die Verhandlungen mit Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt als schwierig. Gleichzeitig gab die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bekannt, dass derzeit noch nicht absehbar ist, wann die erforderlichen Regelungen des GBA verabschiedet werden.

Die KGSAN fordert von der Politik die Schaffung einer gesetzlichen Ermächtnisgrundlage, um ihren Mitgliedern mithilfe der Arbeit der KGSAN einen fairen Zugang zu § 116b zu ermöglichen.

 

Kontakt und weitere Informationen:            
Julia Treder (treder@kgsan.de)
Telefon: 0345 – 21466 16
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt
Magdeburger Straße 23, 06112 Halle