Schritt in die richtige Richtung - aber Hilfen müssen schneller und nachhaltiger fließen

  

Zum Kabinettsbeschluss über Finanzhilfen an die Krankenhäuser vom 22. März 2013 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

 

„Mit der Beschlussfassung über finanzielle Hilfen erkennt die Bundesregierung die finanziellen Nöte der Kliniken an, löst sie aber nicht in dem erforderlichen Umfang. Die Krankenhäuser haben Kostensteigerungen insbesondere für Personal und Energie, die über die gedeckelten Vergütungsanpassungen nicht refinanziert werden können. Immer mehr Kliniken schreiben deshalb rote Zahlen. Mit der vorgesehenen Tarifausgleichsrate und den Versorgungszuschlägen wird die akute Problemlage gemildert. Die Krankenhäuser bleiben aber auf ca. 25 Prozent der Tarifsteigerungen sitzen. Die als jährliche Einmalzahlung ausgestalteten Versorgungszuschläge verbessern die Finanzierung der Personalkosten auf Dauer nicht. Auch brauchen die Kliniken Sicherheit, dass die Mittel im laufenden Jahr fließen. Nach den jetzt vorliegenden Gesetzesformulierungen müssten die Versorgungszuschläge in 16 Bundesländern mit den Kassenverbänden erst noch ausgehandelt werden. Dies birgt hinsichtlich der tatsächlich realisierbaren Höhe und dem Zeitpunkt des Mittelflusses allergrößte Unsicherheiten, ob die Mittel überhaupt noch in diesem Jahr die Krankenhäuser erreichen.“

 

Grundsätzlich begrüßt die KGSAN, dass die Koalitionsparteien offensichtlich die Notlage der Krankenhäuser erkannt haben und darauf nun doch kurzfristig reagieren.

Das Gesamtvolumen und insbesondere die Aufteilung auf die beiden aufeinanderfolgenden Jahre muss auf Bundesebene weiter intensiv diskutiert werden, zumal zwischen dem angekündigten Finanzierungsteilen eine Bundestagswahl mit naturgemäß unklarem Ausgang ansteht. Deshalb, und weil wir das angekündigte Hilfspaket noch keineswegs in „trockenen Tüchern“ sehen, besteht aus unserer Sicht nach wie vor Handlungsbedarf für die Krankenhäuser. Wir empfehlen aus diesem Grund unseren Mitgliedskrankenhäusern, bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an den von uns vorgeschlagenen politischen und öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten festzuhalten.

Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben zwischenzeitlich am 24. April 2013 einen Änderungsantrag zum Beitragsschuldengesetz eingebracht, mit dem die angekündigten Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser umgesetzt und das Verfahren der Krankenhausrechnungsprüfung weiterentwickelt werden sollen.

 

Zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

Versorgungszuschlag 2013 und 2014: Über einen Versorgungszuschlag je Krankenhausfall soll das voraussichtliche Volumen der auf Ortsebene im jeweiligen Land insgesamt vereinbarten Mehrleistungsabschläge an alle Krankenhäuser im Land zurückfließen. Der Versorgungszuschlag ist auf der Landesebene zwischen den Krankenhausgesellschaften und den Krankenkassen zu vereinbaren und soll die negativen Effekte der doppelten Degression neutralisieren. Die Auszahlung soll als Euro-Betrag pro Fall erfolgen.

 

Anteilige Tariflohnrefinanzierung für 2013: Analog der Regelung für das Jahr 2012 erfolgt auch für das Jahr 2013 eine hälftige Finanzierung der Tarifsteigerungen, die oberhalb der für die Landesbasisfallwertverhandlungen geltenden Obergrenze (2 %) liegen. Die Tarifrate führt zu einer basiswirksamen Erhöhung der Landesbasisfallwerte und der Krankenhausbudgets von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen und gilt auch für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG.

 

Veränderungswert 2014 und 2015: Für die Verhandlung des Veränderungswertes nach § 9 Abs. 5a KHEntgG i. V. mit § 10 Abs. 6 Satz 6 KHEntgG wird den Vertragsparteien auf Bundesebene für die Jahre 2014 und 2015 der Verhandlungskorridor bis zum vollen Orientierungswert eröffnet. Für den Fall, dass der Orientierungswert die Grundlohnrate unterschreitet, soll zukünftig die dann höhere Grundlohnrate gelten. Auch für psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen wurde der Verhandlungskorridor bis zum vollen Orientierungswert erweitert, die Untergrenze bleibt bei 40 % der Differenz zwischen Grundlohnrate und Orientierungswert.

 

Hygiene-Förderprogramm: Durch die Auflage eines Hygiene-Förderprogrammes sollen bis zum Auslaufen der Übergangsfrist des Infektionsschutzgesetzes die Neueinstellung von ärztlichem und pflegerischem Hygienepersonal sowie die Personalkosten von qualifiziertem Hygienepersonal, das seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes neu eingestellt wurde, gefördert werden. Durch zweckgebundene Zuschüsse soll außerdem die Fort- und Weiterbildung von Ärzten und Pflegekräften zu qualifiziertem Hygienepersonal gefördert werden. Gegenüber früheren Entwürfen wurden Förderbeträge geändert.

 

Wie bereits anlässlich des Kabinettsbeschlusses am 17. April 2013 vom BMG angekündigt, umfasst das Maßnahmenpaket für die Jahre 2013 und 2014 ein Volumen von insgesamt 1,1 Mrd. Euro. Bis zum Jahr 2020 sollen im Rahmen des Hygieneförderprogrammes zudem weitere 295 Mio. Euro in die Krankenhäuser fließen.

 

Über den weiteren Verlauf werden wir informieren.