Gemeinsame Pressemitteilung zum Landesbasisfallwert 2019

Rund 56 Mio. Euro mehr für die Behandlung in den Krankenhäusern

Magdeburg/Halle 05.03.2019 - Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben sich nach intensiven Verhandlungen über einen Landesbasisfallwert für das Jahr 2019 geeinigt. Der von den Vertragspartnern vereinbarte landesweit geltende Basisfallwert (LBFW) für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt beträgt 3.528,65 Euro und liegt damit rund 90 Euro über dem bisher geltenden Wert. Damit stehen den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt voraussichtlich insgesamt fast 56 Millionen Euro mehr als noch im letzten Jahr für die Behandlung der Patienten zur Verfügung. Der Abschluss ermöglicht den Kliniken und Krankenkassen gleichermaßen, auf einer sicheren Grundlage ihre Budgets für 2019 zu planen. Die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt verhandeln jährlich über die Finanzierungsbasis. Wie in den Vorjahren wurde im Rahmen von Verhandlungen dieser Basisfallwert vereinbart. Die Vertragspartner erklärten dazu: „Nach konstruktiven und fairen Verhandlungen ist es gelungen, für beide Seiten Planungssicherheit zu erzielen. Die Krankenhäuser Sachsen-Anhalts können damit frühzeitig in die jährlichen Budgetverhandlungen starten. Die Einigung zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen funktioniert. Trotz unterschiedlicher finanzieller Ausgangsbedingungen haben beide Seiten einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der für die Versicherten in Sachsen-Anhalt eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung sichert.“

Hintergrund

Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRGs). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Preise, die das Krankenhaus für die medizinische Leistung von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen vergütet bekommt und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Anhand der erwarteten Fallzahlen können die Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die Krankenhäuser sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, die Vorhaltung zur stationären medizinischen Versorgung und die daraus entstehenden Kosten sicher zu kalkulieren.

In Sachsen-Anhalt werden in 48 Plankrankenhäusern über 600.000 Patienten pro Jahr stationär behandelt. Diesen Behandlungsfällen liegt auf Basis des vereinbarten Landesbasisfallwertes 2019 ein Landesbudget (exklusive Psychiatrie) von ca. 2,20 Milliarden Euro zu Grunde. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat die Vereinbarung zum 1.3.2019 genehmigt.