Stellungnahme der KGSAN


Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (TPG)

Halle, 11.06.2015 - Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt hat den Entwurf einer „Verordnung zur Ausführung des Transplantationsgesetzes“ vorgelegt und die KGSAN um eine Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 10.06.2015 hat die Landeskrankenhausgesellschaft hierzu Stellung genommen.

Der Verordnungsentwurf für Sachsen-Anhalt ermöglicht sowohl Entnahmekrankenhäusern als auch Transplantationsbeauftragten eine flexible und rechtsichere Grundlage ihrer Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Organspenden. Wir begrüßen ausdrücklich die Regelung, wonach nicht ausschließlich ärztliches Personal, sondern auch pflegerisches Personal mit entsprechender Erfahrung zu Transplantationsbeauftragten bestellt werden kann. Dies ist insbesondere für kleinere Entnahmekrankenhäuser von essentieller Bedeutung, um die ohnehin knappen ärztlichen Ressourcen nicht mit weiteren Verwaltungstätigkeiten zu belasten.

Bedauerlich ist, dass der Verordnungsentwurf die Möglichkeit eines gemeinsamen Transplantationsbeauftragten mehrerer Entnahmekrankenhäuser nicht aufgreift, obwohl das Transplantationsgesetz eine solche Möglichkeit ausdrücklich vorsieht.

Kritisch sehen wir die vorgesehene verpflichtende statistische Erfassung und Auswertung von Daten zu Todesfällen nach primärer und sekundärer Hirnschädigung in den Entnahmekrankenhäusern. Das Transplantationsgesetz bietet hierfür keine rechtliche Grundlage. Letzteres verpflichtet die Entnahmekrankenhäuser ohnehin, Todesfälle von Patienten, die als Organspender in Betracht kommen, der Koordinierungsstelle zu melden. Mithin verfügen die Koordinierungsstellen über die entsprechenden Daten. Eine darüber hinausgehende statistische Erfassung und anonymisierte Auswertung dieser Daten - eine zusätzliche Aufgabe, die von Aufwandserstattungen für die Transplantationsbeauftragten durch die Koordinierungsstellen nicht abgegolten ist und für die auch im Verordnungsentwurf keine Finanzierungsregelung getroffen wird - halten wir für entbehrlich und nicht notwendig.