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Gesetz verschärft die aktuelle Notlage der Krankenhäuser im Land

PRESSEMITTEILUNG

KGSAN zum heute verabschiedeten Regierungsentwurf einer Krankenhausreform


Halle, 10.06.2015 – Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf eines Krankenhausstrukturgesetzes verabschiedet. Für die Krankenhäuser im Land bedeutet dies, dass ab Januar 2016 massive Kürzungen zu ihren und damit zu Lasten der Patienten drohen. „Die Krankenhausreform ist eine Zumutung für alle Krankenhäuser, ihre Mitarbeiter und ihre Patienten“. Mit diesen Worten bringt der Geschäftsführer der KGSAN, Dr. Gösta Heelemann, die Empörung der 48 Krankenhäuser Sachsen-Anhalts auf den Punkt.

Das Gesetz verschärft die aktuelle Notlage der Krankenhäuser im Land. Allein der Wegfall des Versorgungszuschlages ab 2017 schlägt in Sachsen-Anhalts Krankenhäuser mit 16 Mio. Euro zu Buche. Hinzu kommen verschärfte Regelungen zu Vergütungsabschlägen, mit denen die Kliniken sanktioniert werden, wenn sie mehr Leistungen erbringen als im Vorjahr. Damit bestraft die Krankenhausreform die Krankenhäuser, die mehr Patienten behandeln. Heelemann bezeichnet es als zynisch, angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung und der immer besseren Diagnose- und Therapiemöglichkeiten den Kliniken im Land die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Der Reformentwurf propagiert Verbesserungen für die Patienten, liefert aber keine Lösungsansätze für den wachsenden medizinischen Behandlungsbedarf.

„Die Bundesregierung zeigt damit nicht, dass sie an der Beseitigung der zentralen Nöte der Krankenhäuser - der Unterfinanzierung der Tarifabschlüsse für das Klinikpersonal und der absolut unzureichenden Investitionsfinanzierung – interessiert ist“, konstatiert Heelemann. „In keinem dieser Punkte können wir Verbesserungen sehen.“ Stattdessen soll es noch mehr Dokumentationspflichten und zusätzliche Kontrollen geben. „Zeit, die den Krankenhausmitarbeitern am Patientenbett fehlt“, so Heelemann. 

Mehr Qualität, mehr Sicherheit, mehr Infektionsprophylaxe und mehr Wirtschaftlichkeit benötigen Investitionen, die finanziert werden müssen. Der vorgesehene Investitionsfond für Schließungen oder Umwidmungen hilft den Krankenhäusern, die in moderne Strukturen investieren müssen, nicht - zumal in Sachsen-Anhalt die planerische Umgestaltung der Krankenhauslandschaft bereits vollzogen und abgeschlossen ist.

 „Kritisch sehen wir auch der Umsetzung der angekündigten Qualitätsoffensive entgegen“, sagt Heelemann. „Qualität ist natürlich eine Herzenssache der Krankenhäuser. Wenn aber die erforderlichen Ressourcen nicht in erforderlichem Umfang bereitgestellt werden, läuft die Offensive ins Leere.“ Kontraproduktiv für mehr Qualität sind die vorgesehenen Abschläge, wenn aufwendig dokumentierende Qualitätsindikatoren nicht erreicht würden. Das bedeutet mehr Qualität durch weniger Geld, ein Ansatz, den selbst die Krankenkassen ablehnen.
 
Das Gesetz, das im Herbst vom Bundestag verabschiedet werden soll, wird voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Krankenhäuser planen massive Proteste gegen die Reform. Ihr Ziel ist es, die hochwertige und gute Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten flächendeckend und zukunftsfähig zu erhalten.
 
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Eveline Möde
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