Schreiben der KGSAN an die Bundestagsabgeordneten Kermer und Sorge

Krankenhausreform: Dringender Änderungsbedarf beim Fixkostendegressionsabschlag

Halle, 04.10.2016 – Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde der ab 2017 anzuwendende Fixkostendegressionsabschlag (FDA) nach § 4 Abs. 2b KHEntgG eingeführt. Dieser löst den noch in 2016 auf Ortsebene geltenden Mehrleistungsabschlag ab. Paragraph 10 Abs. 13 KHEntgG sieht vor, dass die Höhe des Fixkostendegressionsabschlages (FDA) durch die Vertragsparteien auf Landesebene zu vereinbaren ist. Nach welchen Maßgaben der FDA festgelegt werden soll, wurde dabei offen gelassen.
Erste Erkenntnisse aus Bundesländern mit bereits laufenden Verhandlungen zeigen, dass die Erstangebote der Kostenträger für einen FDA jenseits von 80 % liegen. Damit gehen die Vorstellungen der Verhandlungspartner zur Höhe der Abschläge weit auseinander, Vereinbarungen mit den derzeit bekannten Angeboten der Kostenträger sind daher nahezu ausgeschlossen.
In allen Bundesländern ist deshalb mit Schiedsstellenverfahren und sich anschließenden Gerichtsverfahren zur Höhe des Fixkostendegressionsabschlages auf Landesebene zu rechnen. Hierdurch entstünde eine jahrelange Rechtsunsicherheit über die Höhe der einzelnen Krankenhausbudgets auf beiden Seiten.
Um dies abzuwenden hat sich die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt an ihre Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt Marina Kermer (SPD) und Tino Sorge (CDU) gewandt und auf den dringend notwendigen gesetzlichen Änderungsbedarf aufmerksam gemacht (s. Anlage). Marina Kermer und Tino Sorge sind Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages.