Schreiben des Ministers der Finanzen an die KGSAN

Investitionen in die Krankenhäuser Sachsen-Anhalts

Halle, 15.11.2016 – In einem Schreiben vom 17.10.2016 hat der Minister für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, André Schröder, der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt mitgeteilt, dass im Entwurf der Landesregierung zum Landeshaushalt 2017/18 die Umsetzung des Strukturfonds der Bundesregierung realisiert und eine damit verbundene Aufstockung der Krankenhausinvestitionsmittel im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigt wurde. Die KGSAN hat in einem Antwortbrief (Anlage) ihre Freude darüber zum Ausdruck gebracht, zugleich aber betont, dass dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sei, der die Investitionsproblematik im Krankenhausbereich nicht löse.

Ein von der Landeskrankenhausgesellschaft im Jahr 2015 in Auftrag gegebenes Gutachten zum Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt hatte eine von 2006 bis 2013 anwachsende Investitionslücke im Bereich der Pauschalförderung in Höhe von 963 Mio. Euro (Stand: 2013) ermittelt. Der derzeitige Investitionsbedarf (Stand 2013) beträgt 164 Mio. Euro. Darüber hinaus prognostizierte die Studie einen Krankenhausinvestitionsbedarf bis zum Jahre 2025 in Höhe von 191 Mio. Euro (vgl. Studie des Instituts für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung „Investitionsbedarf der Krankenhäuser Sachsen-Anhalts“, Halle, September 2015).

Folgerichtig wird der Verband der Krankenhausträger im Land Sachsen-Anhalt mit Blick auf die Haushaltsdebatte 2019/20 das Problem der unzureichenden Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser erneut in den Fokus der politischen Diskussion rücken. Eine Mindestforderung dabei ist, dass der Ansatz der Jahre 2017 und 2018 auch nach Auslaufen des Strukturfonds im Landeshaushalt beibehalten werden muss.

Ein gleichlautendes Schreiben ging auch an die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Petra Grimm-Benne.

Anlage: Brief der KGSAN an Finanzminister Schröder