Aufgaben gemäß § 2 Abs. 1 und § 6 Abs. 4 der Satzung der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V.



„Die Krankenhausgesellschaft als eine Vereinigung der Krankenhausträger und ihrer Verbände hat insbesondere folgende Aufgaben:

a)

Wahrnehmung der grundsätzlichen Belange des Gesundheitswesen durch Hinwirken auf eine der Würde des Menschen verpflichtete, humane, bedarfsgerechte, leistungsfähige, wirtschaftliche und finanziell abgesicherte Versorgung der Bevölkerung durch eigenverantwortlich tätige Krankenhäuser mit pluraler Trägerstruktur sowie durch die von Krankenhausträgern selbst oder als Mehrheitsgesellschafter betriebenen Medizinischen Versorgungszentren (Krankenhaus-MVZ);

b)

Unterstützung der Mitglieder und deren Krankenhaus-MVZ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, Vertretung der gemeinsamen Interessen der angeschlossenen Krankenhäuser und deren Krankenhaus-MVZ sowie die Förderung des Austausches von Erfahrungen und Informationen auf dem Ge­biet des Krankenhauswesens und dem Gebiet der Gesundheitsversorgung in Krankenhaus-MVZ;

c)

Erarbeitung von Stellungnahmen zu Krankenhausfragen und Fragen der Gesundheitsversorgung in Krankenhaus-MVZ sowie Abgabe von Erklärungen gegenüber Behörden und anderen Institutionen;

d)

Beratung von Behörden und anderen Institutionen bei der Vorbereitung oder Durchführung von das Krankenhauswesen oder der Gesundheitsversorgung in Krankenhaus-MVZ betreffenden Gesetzen, Verord­nungen und anderen Rechtsvorschriften;

e)

Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten;

f)

Information der Mitglieder und deren Krankenhaus-MVZ über Entwicklungen und Entscheidungen im Krankenhauswesen und ihre Beratung in Grundsatzfragen;

g)

Unterstützung der Fortbildung von Mitarbeitern der Krankenhäuser und Mitarbeitern der Krankenhaus-MVZ.“