Neuer Koalitionsvertrag ist klares Bekenntnis zum Erhalt aller Krankenhausstandorte im Land

Mitgliederversammlung der KGSAN

Halle, 22.09.2021 – Der Vorstand der KGSAN hat sich zu dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien in Sachsen-Anhalt positioniert. Auf der heutigen Mitgliederversammlung der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt in Halle fasste KGSAN-Vorsitzender Prof. Dr. med. Wolfgang Schütte die wesentlichen Punkte zusammen: „Die KGSAN begrüßt die Aussagen in dem von den Koalitionspartnern unterzeichneten Vertrag. Viele der dort aufgeführten Positionen finden sich in unserem vor der Landtagswahl veröffentlichten Positionspapier für eine künftige Krankenhauspolitik in Sachsen-Anhalt wieder. Die Koalitionspartner bekennen sich mit klaren Aussagen zu dem Erhalt aller 45 Krankenhäuser und ihrer 57 Standorte sowie zur bestehenden Trägervielfalt.“

Sektorenübergreifende Versorgung

„Den Willen des Landes, besonders in ländlichen Gebieten versorgungsübergreifende Strukturen zu etablieren, begrüßen und unterstützen wir. Die KGSAN fordert ja schon seit Jahren die Aufhebung der Sektorengrenzen. Aber klar ist: Solange hierfür keine bundesgesetzlichen Regelungen existieren, sind allen Beteiligten im Land die Hände gebunden. Das Land kann und muss sich für entsprechende Gesetze beim Bund stark machen und diese energisch einfordern. Aufgrund seiner Demografie ist Sachsen-Anhalt eines der ersten und am stärksten betroffenen Länder, die diese Regelungen unbedingt benötigen.“ Daher befürworten wir die hierzu in der Koalitionsvereinbarung getroffenen Aussagen: Die Landesregierung will beim Bund auf die Schaffung entsprechender rechtlicher Grundlagen sowie auf eine auskömmliche Finanzierung sektorenübergreifender Strukturen dringen, entsprechende Versorgungsmodelle im Rahmen von Landesmodellprojekten finanziell unterstützen und sich für eine Reformierung und Entbürokratisierung der durch zahlreiche Antrags- und Nachweisverfahren erschwerten Durchführung der ambulanten spezialfachärztliche Versorgung am Krankenhaus einsetzen. Diese Entbürokratisierung ist seit Jahren ein Anliegen der KGSAN, leider halten auch hier die Sektorengrenzen die Blockade aufrecht.

Investitionspolitik

Eine unserer jahrelangen Forderungen, die Forderung nach einer auskömmlichen Krankenhausinvestitionsfinanzierung, scheint nun endlich angekommen zu sein. Die Koalition hat erkannt, dass ohne Änderung der bisherigen Krankenhausinvestitionspolitik die Gesundheitsversorgung nicht mehr gesichert werden kann. Die kurzfristige Reduzierung des Sanierungsstaus der Krankenhäuser durch Mittel aus dem Corona-Sondervermögensfond ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Pauschale Fördermittel sollen mindestens in derselben Höhe bereitgestellt werden, das sind ca. 43 Mio. Euro pro Jahr. Ferner soll es gezielte Investitionen in die jeweiligen Krankenhäuser und Standorte geben. Das halten wir angesichts eines Investitionsstaus von 1,5 Mrd. Euro (darin sind die Uniklinika noch nicht einmal enthalten) auch für bitter nötig. Mit einem Landesgutachten sollen der zukünftige regionale Versorgungsbedarf, die Versorgungsstrukturen und der Fachkräftebedarf bis zum Jahr 2035 ermittelt werden. „Diesen Prozess würden wir gerne beratend begleiten. Allerdings darf das nicht in eine jahrelange investitionspolitische Wartehaltung führen. Die Bereitstellung von dringend benötigten Investitionsmitteln darf auf keinen Fall von dem Vorliegen des geplanten Gutachtens abhängig gemacht werden. Das wäre verheerend.“

Krankenhausplanung

Mit dem Bekenntnis zu einer Krankenhausrahmenplanung, die auf G-BA - Vorgaben abstellt, setzt das Land den bisherigen Weg konsequent fort. Das verspricht Stabilität. „Wir sehen aber auch die dringende Notwendigkeit, den eingeschlagenen Weg kritisch zu prüfen und in den nächsten Jahren an die sich ändernde Versorgungslage anzupassen. Dabei müssen wir uns die Frage stellen, ob wir bei den extrem hohen Vorgaben des G-BA noch mithalten können, ohne die Versorgung im Land zu gefährden, oder ob ohne eigene Landesvorgaben komplette Leistungen im Land Sachsen-Anhalt nicht einfach ausgeschlossen würden.“

Digitalisierung

Die KGSAN begrüßt den geplanten Digitalisierungsschub im Gesundheitswesen. In dem Kapitel „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ werden interessante Vorhaben aufgelistet. Allerdings muss für die Krankenhäuser die Refinanzierung der Kosten dieser Vorhaben gesichert sein.

„Wir als Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt“, resümierte Schütte, „wollen und werden uns aktiv an der Mitgestaltung der zukünftigen Krankenhauspolitik der neuen Landesregierung beteiligen – unterstützend, begleitend, aber auch kritisch, hinterfragend.“

Die Mitgliederversammlung der KGSAN fand in diesem Jahr unter strengen Corona-Auflagen als Hybridveranstaltung statt. Gastredner waren Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne und die Vizepräsidentin der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gundula Werner.