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Öffentliche Mitgliederversammlung: Positionspapier der KGSAN vorgestellt

Halle, 9. Oktober 2007
Mit einem klaren Bekenntnis zum Wettbewerb hat sich die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt (KGSAN) in die bundesweite Debatte bezüglich der zukünftigen Rahmenbedingungen für die Kliniken ab 2009 eingeschaltet. Auf ihrer Mitgliederversammlung stellte die KGSAN heute ein Positionspapier vor, das sowohl bei der Ausgestaltung des DRG-basierten Entgeltsystems als auch bei der Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung neue Wege beschreitet.
Unter den Bedingungen eines zunehmenden Wettbewerbs brauchen die Krankenhäuser erweiterte Handlungsfreiräume. Dies gilt insbesondere für die Krankenhausplanung, die zukünftig nur noch die Funktion einer Rahmenplanung haben darf“, betonte der Vorsitzende der KGSAN, Peter Löbus. Die Leistungsentwicklung der Krankenhäuser dürfe nicht durch eine detaillierte staatliche Planung begrenzt werden. Kritik richtete er in diesem Zusammenhang an den Beschluss des Landtages Sachsen-Anhalt zur Krankenhausplanung im Juli dieses Jahres, mit dem die diesjährige Verabschiedung des Krankenhausplanes gestoppt und die Landesregierung aufgefordert wurde, noch vor der Verabschiedung des neuen Krankenhausplanes 2007 Kriterien für eine zukunftsfähige Gestaltung der Krankenhauslandschaft festzulegen und die Rahmenvorgaben entsprechend zu überarbeiten. Diese überraschende Intervention ist insofern nicht nachvollziehbar, da der gesetzliche Rahmen eine Einschränkung des Wettbewerbs durch eine restriktive Krankenhausplanung sowohl im Bundes- als auch im Landesrecht nicht vorsieht.
 
Bei der Fortentwicklung des leistungsorientierten DRG-Entgeltsystems bekennt sich die KGSAN zum Wettbewerb um Leistung und Qualität. „Allerdings sprechen wir uns eindeutig gegen die von den Krankenkassen favorisierten Einkaufsmodelle aus, die einen Preiswettbewerb durch Einzelverträge initiieren wollen und damit den Sicherstellungsauftrag der Länder gefährden“, so Löbus. Die von den Kassen geforderte Preiseffizienz sei über das DRG-Abrechnungssystems ausreichend gesichert.
 
Angesichts der neuen Herausforderungen sind die immer noch bestehenden gesetzlich vorgegebenen Budgeteinschränkungen nicht mehr hinzunehmen. Mit Bekanntgabe der diesjährigen Veränderungsrate für die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt der Preisspielraum der Krankenhäuser nur 0,64 Prozent. Bei gleichzeitiger Rechnungskürzung um 0,5 Prozent im Rahmen der Sanierungsabgabe droht das Jahr 2008 für die Krankenhäuser zum Katastrophenjahr zu werden. Die aus der Lohnentwicklung der Vergangenheit abgeleitete Grundlohnrate ist gesetzliche Obergrenze für die Preiszuwächse der Fallpauschalen (DRG), mit denen inzwischen über 90 Prozent der Krankenhausleistungen vergütet werden. Die vergangenheitsbezogene Festlegungsmethode führt dazu, dass die Krankenhäuser von der guten wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden, während sie gleichzeitig massive Kostensteigerungen haben.
 
Schwerpunktthema der diesjährigen Mitgliederversammlung der Krankenhausträger Sachsen-Anhalts war der sog. ordnungspolitische Rahmen für die Krankenhäuser ab 2009. Zu dem Thema positionierten sich hochkarätige Vertreter von Bund und Land sowie aus dem Verbandsbereich. Über 100 Verbandsmitglieder und Gäste aus dem Gesundheitsbereich Sachsen-Anhalts nahmen teil.