Krankenhäuser im Land sichern die Notfallversorgung trotz finanzieller Defizite

Repräsentativbefragung deutscher Krankenhäuser 2017

Halle (Saale), 20.11.2017 – Die Krankenhäuser haben im Jahr 2016 bundesweit rund 11,9 Millionen ambulante Notfälle versorgt und dabei ein Minus von rund einer Milliarde Euro in Kauf nehmen müssen. Grund ist die anhaltende Unterfinanzierung der ambulanten Notfallleistungen. Zu diesem Ergebnis kamen die Autoren des "Krankenhaus Barometer 2017" des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). 96 Prozent der befragten Kliniken gaben an, dass die Versorgung nicht kostendeckend war.

"Wieder einmal zeigt sich, dass das Problem der Notfallversorgung dringend gelöst werden muss“, kommentierte Dr. Gösta Heelemann, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt, das Ergebnis. „Wir begrüßen, dass der Reformbedarf der Notfallversorgung von allen Parteien erkannt wurde und nun in den Koalitionssondierungen thematisiert wird. Zu einer solchen Reform gehört natürlich eine leistungsgerechte Finanzierung. Voraussetzung hierfür ist, dass die ambulanten Notdienstleistungen im Krankenhaus direkt zwischen Kliniken als Leistungserbringer und Krankenkassen abgerechnet werden und nicht, wie das derzeit der Fall ist, sektorengetrennt zwischen Krankenhaus und Kassenärztlicher Vereinigung.“

Das DKI erfragte auch die Verteilung der Notfälle über die Woche hinweg: 34 Prozent der Notfälle kommen am Wochenende und an Feiertagen, 14,5 Prozent an Mittwochnachmittagen, aber 36 Prozent kommen an den übrigen Werktagen.

„Deutlich wird, dass auch eine KV-Notdienst-Praxis am oder in der Nähe eines Krankenhauses nicht die Lösung sein kann“, sagte der KGSAN-Geschäftsführer. Nur 14 – 15 Prozent dieser sog. Portalpraxen haben durchgehend am Wochenende, an den anderen Wochentagen außerhalb der normalen Öffnungszeiten bzw. nachts geöffnet. „Die große Mehrheit der kassenärztlichen Notdienst-Praxen hingegen, nämlich 85 Prozent, ist nur zwischen 19.00 und 22.00 Uhr besetzt. Die Zahlen verdeutlichen, dass von einer Sicherstellung durch den ambulanten Bereich in der Notdienstversorgung nicht die Rede sein kann", so Heelemann.

In Sachsen-Anhalt betreibt die Kassenärztliche Vereinigung an zwölf Krankenhäusern Notdienstpraxen (Stand 2016). Die Zahl der ambulanten Notfallbehandlungen in Sachsen-Anhalts Krankenhäusern ist im Zeitraum von 2010 bis 2015 um 30,5 Prozent gestiegen.

Ambulante Notfallversorgung

Gemäß § 75 Abs. 1 SGB V sind die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen. Die Sicherstellung umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten, also den organisierten Notfalldienst. Die Krankenhäuser sind über die freie Arztwahl (§ 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V) in die ambulante Notfallversorgung eingebunden. Somit dürfen die Patienten im Notfall auch die Leistungen des Krankenhauses in Anspruch nehmen.

Krankenhaus Barometer

Beim Krankenhaus Barometer handelt es sich um eine jährlich durchgeführte Repräsentativbefragung deutscher Krankenhäuser zu aktuellen gesundheits- und krankenhauspolitischen Themen. Die Ergebnisse des Krankenhaus Barometers 2017 beruhen auf der schriftlichen Befragung einer repräsentativen Stichprobe von zugelassenen Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten in Deutschland, welche von April bis Mitte Juli 2017 durchgeführt worden ist. Beteiligt haben sich insgesamt 234 Krankenhäuser. Das Barometer wird im Auftrag der Träger des DKI erstellt; das sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK).

Die aktuelle Ausgabe des Krankenhaus Barometers ist im Downloadbereich der DKI-Homepage unter https://www.dki.de/sites/default/files/downloads/2017_11_kh_barometer_final.pdf abrufbar.