Krankenhauspolitik nach der Bundestagswahl 2017 - Was kommt nach dem KHSG?

Bundes- und Landtagsabgeordnete zu Gast in der Mitgliederversammlung der KGSAN

 

Halle, 13.09.2017 – Die Krankenhäuser Sachsen-Anhalts und ihre Träger treffen sich am 20. September 2017 in Halle zu ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung. Als Gäste haben sich u. a. die Bundestagsabgeordneten Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) und Dr. Karamba Diaby (SPD) sowie die Gesundheitspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen CDU, SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD angekündigt. 

„Vier Tage vor der Wahl des neuen Bundestages erwarten wir eine spannende Diskussion zur Krankenhauspolitik der kommenden Legislaturperiode“, sagt der KGSAN-Geschäftsführer Dr. Gösta Heelemann. Mit dem Thema der Veranstaltung „Krankenhauspolitik nach der Bundestagswahl 2017 – Was kommt nach dem KHSG?“ wollen die anwesenden Krankenhausvertreter ihren von den derzeitigen Erfahrungen geprägten Blick auf die gesundheitspolitische Zukunft der nächsten vier Jahre richten.

Dr. Gösta Heelemann: „Die Frage ist auch ein bisschen provokativ gemeint, denn noch immer sind die Kliniken im Land mit der schwierigen Umsetzung der Krankenhausreform der derzeitigen Regierungskoalition beschäftigt. Und das wird noch lange so bleiben. Nichtdestotrotz werden wir dringend notwendige Verbesserungen bei der Vergütung in der ambulanten Notfallversorgung, der Finanzierung des Personals und in der Investitionspolitik des Landes einfordern.“

Umgesetzt werden aktuell die Entscheidung des Bundesschiedsamts zum Entlassmanagement und die vom G-BA überarbeitete Richtlinie zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung. Bis zum Jahresende sollen weitere Richtlinien hinzukommen. Während der Gemeinsame Bundesausschuss derzeit an den Richtlinien zur qualitätsorientierten Krankenhausplanung arbeitet, wird im Krankenausplanungsausschuss Sachsen-Anhalt um die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes gerungen. Die Landesregierung hat sich für die Anwendung der der G-BA – Richtlinien zur qualitätsorientierten ausgesprochen, ein neues Krankenhausgesetz soll dem gerecht werden.

Wie passen Landeskrankenhausplanung und Bundesrichtlinien zusammen? Was bedeutet Bedarfsgerechtigkeit in der Krankenhausversorgung? Welche Probleme im Krankenhausbereich müssen von der neuen Bundesregierung zwingend gelöst werden? Zu diesen Fragen werden Beate Bröcker, Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Prof. Dr. Volker Penter von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG referieren.

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