Vertreter der Medizinischen Versorgungszentren der Krankenhäuser Sachsen-Anhalts tagten in Halle

6. MVZ-Jahresveranstaltung

Halle, 01.06.2017 – Am 31. Mai 2017 trafen sich in Halle die Vertreter der Medizinischen Versorgungszentren der Krankenhäuser Sachsen-Anhalts zu ihrer Jahrestagung. Die bereits zum sechsten Mal stattfindende Veranstaltung hat sich mittlerweile zu einem Forum entwickelt, auf dem politische, rechtliche und finanzielle Fragen der MVZ im Land Sachsen-Anhalt diskutiert werden.

Als Gastredner hatte die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Dr. Reinhard Nehring (Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration), Dr. Burkard John (Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt) und Dr. Bernd Köppl (Bundesverband MVZ) eingeladen.

Der Vertreter des Sozialministeriums Prof. Dr. Dr. Nehring begrüßte, dass die diesjährige Veranstaltung die sektorenübergreifende Versorgung in den Mittelpunkt rücke. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Bemühungen der beteiligten Partner im Gemeinsamen Landesgremium, Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen zu erarbeiten. Als Beispiel nannte er die im Herbst 2015 gegründete Allianz für Allgemeinmedizin, deren Ziel die Sicherung der hausärztlichen Versorgung v. a. in ländlichen Regionen sei und die mittlerweile viele Mitglieder zähle.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Dr. John stellte das im Mai von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verabschiedete 8-Punkte-Programm vor, das er mit den Worten „revolutionär“ und „innovativ“ charakterisierte. Das Programm enthält Vorschläge zur Anpassung der ambulanten und stationären Versorgungstrukturen an den sich ändernden medizinischen Bedarf. Dr. John betonte die notwendige Vernetzung von ambulantem und stationärem Bereich. „Wir können nicht mehr sektorenspezifisch gegeneinander arbeiten, dafür haben wir nicht mehr die Ressourcen“, sagte er. Der Aufbau von gemeinsamen Strukturen sei unerlässlich. Auch das Problem der Notfallversorgung müsse gemeinsam gelöst werden, u. a. durch Verbesserung der Informationsmöglichkeiten und der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung unter demografischen und regionalen Aspekten. MVZs spielen hierbei eine wichtige Rolle, allerdings sei die freie Arztpraxis ein hohes Gut und müsse, so Dr. John, Vorrang vor einem MVZ haben.

Der Vertreter des Bundesverbandes der Medizinischen Versorgungszentren Dr. Bernd Köppl hob die wachsende Bedeutung der MVZs hervor: Die Tatsache, dass nahezu 40 % der Krankenhäuser mittlerweile ein MVZ betreiben, spreche dafür, dass sich die Idee durchgesetzt habe und Krankenhäuser ambulant tätig sind. Sie ist auch ein Ausweis dafür, dass diese Versorgungsform benötigt und auch genutzt wird. Heute arbeiten ca. 25 % der ambulant tätigen Ärzte in einem Angestelltenverhältnis. Dies müsse sich auch in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung widerspiegeln, was nicht der Fall ist: 93 % der in den KV Gremien vertretenen Ärzte kommen aus dem niedergelassenen Bereich, nur 7 % sind angestellte Ärzte. Die Kassenärztliche Vereinigung muss sich diesem strukturellen Problem stellen, so Dr. Köppl.

Im zweiten Teil der Veranstaltung standen fachspezifische Themen auf der Tagesordnung. Rechtsanwältin Susanne Boemke informierte über die aktuelle Rechtsprechungspraxis im MVZ-Bereich, Frank Welz referierte zu Änderungen bei der Abrechnung von MVZ-Leistungen.

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt hat vor sechs Jahren mit einer Satzungsänderung die Betreuung der sachsen-anhaltischen Krankenhaus-MVZs übernommen. Sie ist damit der erste Landesverband in Deutschland, der die politischen und rechtlichen Interessen der Medizinischen Versorgungszentren seiner Mitglieder vertritt.