Antwort der Sozialministerin Grimm-Benne auf das Schreiben der KGSAN vom 03.03.2017

Moratorium zur Landeskrankenhausplanung – Auswirkungen auf die psychiatrische Versorgung

Halle, Magdeburg 27.04.2017 - Im September 2016 hatte der Planungsausschuss gegen die Stimmen der KGSAN beschlossen, den Krankenhausplan 2014/15 einmalig um zwei Jahre zu verlängern und bereits vorliegende krankenhausplanerische Anträge der Krankenhäuser ruhend, d. h. in ein sogenanntes „Moratorium“ zu stellen. Die KGSAN lehnte dieses Vorgehen vehement ab und forderte die Bearbeitung wenigstens der Psychiatrieanträge. 

Der Landespsychiatrieausschuss hatte sich im März 2017 mit dieser Thematik ebenfalls befasst und in einem Brief an Ministerin Grimm-Benne – mit Verweis auf die problematische psychiatrische stationäre Versorgungslage im Land – eine zügige Bearbeitung der vorliegenden Anträge aus dem Psychiatrie-Bereich angemahnt. Die KGSAN, die diese Forderung unterstützt, tat dies ebenfalls in einem Schreiben an die Ministerin kund.

In ihrem Antwortbrief vom 21.04.2017 verweist die Ministerin auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages, der die einmalige Verlängerung des Krankenhausplanes und die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes vorsieht sowie eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und umfassende Versorgung aller psychisch Erkrankten anstrebt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme in der psychiatrischen Versorgung müssen der ambulante und der stationäre Bereich im Zusammenhang betrachtet werden. Ein weiterer Ausbau stationärer und teilstationärer Kapazitäten würde die Probleme nur kurzfristig lösen.

Wir bedauern sehr, dass es keine aktuelle, bedarfsnotwendige Fortschreibung des Krankenhausplanes für den stationären psychiatrischen Bereich geben wird, zumal gerade in den psychiatrischen Fachrichtungen steigende Fallzahlen und Auslastungen zu verzeichnen sind und angesichts der Versorgungsprobleme in der ambulanten psychiatrischen Versorgung die Belastung des stationären Versorgungsbereiches immer mehr zunimmt.