Pressemitteilung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

312 neue Schlichtungsverfahren in Sachsen-Anhalt: Ärztliche Qualität sehr gut

Pressemitteilung vom 23. März 2017

Magdeburg/Ärztekammer. Die Qualität der ärztlichen Behandlung ist in Sachsen-Anhalt sehr hoch. Das belegen die aktuellen Zahlen der norddeutschen Schlichtungsstelle. „Mit 312 neuen Antragsverfahren zu vermuteten Behandlungsfehlern im Jahr 2016 arbeiten unsere Ärzte weiterhin qualitativ auf hohem Niveau. Die Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr sogar leicht rückläufig (2015: 325). Obwohl keinem Arzt Fehler passieren sollten, ist doch niemand fehlerfrei. Sicher ist: Kein Arzt verursacht einen Behandlungsfehler absichtlich“, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist eine von zehn Kammern, die sich bei Streitigkeiten an die norddeutsche Schlichtungsstelle wendet. 2016 wurden dort 214 Verfahren aus Sachsen- Anhalt über Schadenersatzansprüche entschieden. Bei etwa jedem vierten Fall (27,1 Prozent) stellten die Gutachter einen begründeten Anspruch eines Behandlungs- bzw. Aufklärungsfehlers fest, aus dem im Ergebnis die Behandlung durch diesen Fehler nicht zum gewünschten Erfolg führte. Im Umkehrschluss wird deutlich: In 69 Prozent der Anträge konnte kein schuldhaftes Vergehen festgestellt werden und bei vier Prozent wurde ein Fehler registriert, der jedoch nicht Ursache für den ausbleibenden Behandlungserfolg war. 9.166 berufstätige Ärzte kümmern sich um ihre Patienten. Bei jährlich rund 16 Mio. ambulanten Behandlungen sowie laut Statistischem Bundesamt über 600.000 vollstationären Behandlungen in sachsen-anhaltischen Krankenhäusern ist das eine sehr geringe Zahl von Beanstandungen.

Die geprüften Behandlungsfälle kommen mit 85 % hauptsächlich aus dem Klinikbereich (ambulant/stationär, Belegarzt und Rehabilitationseinrichtung) und zu 15 % aus dem niedergelassen Bereich einschließlich medizinischer Versorgungszentren. Arthrosen, Frakturen und Bandscheibenschäden waren auch in 2016 die häufigsten Krankheiten, die einen Antrag an die Schlichtungsstelle zur Folge hatten. Für einen ausbleibenden Behandlungserfolg kann es unterschiedliche Gründe geben, wie die Schwere der Erkrankung oder chronische Verlaufsprozesse. Selten ist ein ärztlicher Behandlungsfehler Schuld. Die norddeutsche Schlichtungsstelle prüft im Auftrag der Ärztekammer Sachsen-Anhalt auftretende Rechtsstreitigkeiten von Patienten. Diese erheben Ansprüche gegen einen Arzt wegen des Vorwurfes fehlerhafter ärztlicher Behandlung. Um langwierige Verfahren zu vermeiden, wird vorab außergerichtlich über den Anspruch verhandelt. Das hilft beiden Seiten Zeit- und Kosten zu sparen. Die Gutachterstelle kann nur im allseitigen Einverständnis der Parteien (Haftpflichtversicherer, Arzt, Patient) tätig werden.