Gemeinsame Investitionsinitiative von Bund und Ländern notwendig

Überschüsse in öffentlichen Haushalten für Investitionen in Krankenhäuser nutzen

Halle, 19.01.2017„In der Diskussion über die Verwendung der Überschüsse in den öffentlichen Haushalten muss der Krankenhausbereich an oberster Stelle stehen.“ Das erklärte Dr. Gösta Heelemann, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt (KGSAN). „Seit Jahren schon fließen nicht mehr genügend Investitionsmittel in die Krankenhäuser.“ 

Sachsen-Anhalt hat 2016 einen Haushaltsüberschuss von 350 Millionen Euro erwirtschaftet. Ein Grund sind deutlich höhere Steuermehreinnahmen. Dagegen haben die Investitionsmittel für die Krankenhäuser in keiner Weise mit der Entwicklung des Steueraufkommens standgehalten. Sie entsprechen seit fast 20 Jahren nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf, was bis zum heutigen Tag zu einem Investitionsstau von über 900 Mio. Euro geführt hat. 

Dabei sind Investitionen sowohl im baulichen als auch im digitalen Bereich dringend erforderlich. So sind zur Infektionsvermeidung viel mehr bauliche Investitionen in den Krankenhäusern notwendig. Auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur und vor allem die Gewährleistung digitaler Sicherheit erfordert weit mehr Investitionsmittel als vom Land für die Krankenhäuser bereitgestellt werden. 

Investitionskosten werden nicht in den Fallpauschalen und bei den Vergütungen für den laufenden Betrieb der Krankenhäuser berücksichtigt. Für die Finanzierung der Investitionen sind nach den gesetzlichen Vorschriften die Länder und damit der Staat zuständig. 

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, in der die KGSAN Mitglied ist, fordert deshalb eine gemeinsame Investitionsinitiative unter Einbeziehung von Bundesmitteln. Von den anerkanntermaßen bundesweit erforderlichen sechs Milliarden Euro, die die Krankenhäuser jährlich brauchen, zahlen die Länder derzeit nur ca. die Hälfte, Sachsen-Anhalt sogar nur ein Drittel. Angesichts der Überschüsse muss es möglich sein, die fehlenden Mittel für die Krankenhäuser aus den Haushalten von Bund und Ländern aufzubringen.