Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und Krankenkassenverbände einigen sich zur Finanzierung von Krankenhausfällen im Jahr 2016

Gemeinsame Pressemitteilung der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und der Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt

Magdeburg, Halle - 7. Januar 2016. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben sich nach konstruktiven Verhandlungen über einen Landesbasisfallwert für das Jahr 2016 geeinigt. 
Der von den Vertragspartnern vereinbarte landesweit geltende Basisfallwert (LBFW) für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt beträgt nunmehr 3.278,19 Euro und liegt damit rund 87 Euro über dem bisher geltenden Wert (siehe Anlage). Den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt werden damit voraussichtlich insgesamt rund 54 Millionen Euro mehr als noch im letzten Jahr für die Behandlung der Patienten zur Verfügung stehen. 
Der Abschluss ermöglicht den Kliniken und Krankenkassen gleichermaßen, auf einer sicheren Grundlage ihr Budget 2016 zu planen. Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen in Sachsen-Anhalt zeigen sich mit dem erzielten Ergebnis zufrieden und erklären dazu: „Nach konstruktiven Verhandlungen ist es gelungen, für beide Parteien Planungssicherheit in der Weise zu erzielen, dass die für die Krankenhäuser notwendigen Budgetverhandlungen frühzeitig im Jahr 2016 beginnen können. Die Einigung beweise, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Sachsen-Anhalts funktioniert. Trotz unterschiedlicher finanzieller Ausgangsbedingungen haben beide Seiten gemeinsam einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der für die Versicherten in Sachsen-Anhalt eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung sichert.“
Hintergrund
Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRGs). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der zukünftigen Preise, die das Krankenhaus für die medizinische Leistung von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen vergütet bekommt und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Anhand der erwarteten Fallzahlen können die Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die Krankenhäuser sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, die Vorhaltung zur stationären medizinischen Versorgung und die daraus entstehenden Kosten sicher zu kalkulieren. 
In Sachsen-Anhalt werden in 48 Plankrankenhäusern über 600.000 Patienten pro Jahr stationär behandelt. Diesen Behandlungsfällen liegt auf Basis des vereinbarten Landesbasisfallwertes ein Landesbudget (exklusive Psychiatrie) von ca. 2,02 Milliarden Euro zu Grunde. 
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat diese Vereinbarung zum 1.1.2016 genehmigt.
Für Presseanfragen:
Dr. Volker Schmeichel, vdek Landesvertretung Sachsen-Anhalt (Tel.: 0391 / 5651620)
Dr. Gösta Heelemann, Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. (Tel.: 0345 / 214660)
Andreas Arnsfeld, AOK Sachsen-Anhalt (Tel.: 0391 / 287844426)
Matthias Tietz, BKK Landesverband Mitte (Tel.: 0391 / 5554157)
Gunnar Mollenhauer, IKK gesund plus (Tel.: 0391 / 2802002)
Randi Michler, Knappschaft Regionaldirektion Cottbus (Tel.: 0 355/ 35711050)
Detlef Oesterwinter, SVLFG (Tel.: 0561/9359-165) 
Stephan Caspary, Verband der privaten Krankenversicherung e.V.  (Tel.: 0221 / 99871144)